Steuerberatung

Finanz- und Lohnbuchhaltung, Erstellung von Abschlüssen sowie betrieblichen und privaten Steuererklärungen

Worauf es ankommt oder ausführliche Erklärungen

In der klassischen Steuerberatung (Finanz- und Lohnbuchhaltung, Erstellung von Abschlüssen sowie betrieblichen und privaten Steuererklärungen) legen wir Wert auf individuelle Betreuung unserer Mandanten. Moderne Technologie und effektive Organisation sichern Ihnen eine zügige Abwicklung. Dem schnellen Wandel des Steuerrechts begegnen wir durch permanente Fortbildung unserer Mitarbeiter.

Unsere Leistungen im Einzelnen

  • Betreuung von Außenprüfungen durch die Behörden
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Steuerangelegenheiten
  • Anträge zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungen und Aussetzung der Vollziehung
  • Anfertigung sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen sowie Bescheidprüfungen
  • Vertretung in Steuerangelegenheiten
  • Gestaltende Steuerberatung auch bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolge

Wir fertigen für Sie sämtliche private und betriebliche Steuererklärungen an, egal ob Sie eine Privatperson sind und die lästige Pflicht der Einkommensteuererklärung einfach vom Hals haben möchten, oder ob Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind und die Steuererklärung damit etwas aufwendiger ist.

Bei den betrieblichen Steuererklärungen kümmern wir uns um die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung, oder die verpflichtenden monatlichen, quartalsweisen oder jährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Durch unser Netzwerk können wir Ihnen auch bei der ausländischen Besteuerung helfen, was gerade im Fall der Umsatzsteuer sehr hilfreich für Sie sein kann.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung von Steuernummern und bei der Kommunikation mit Ihrer zuständigen Finanzbehörde. Natürlich können wir Ihnen auch bei anderen Problemstellungen des Steuerrechts behilflich sein, sei es bei dem Anfall von Grunderwerbsteuer durch einen Immobilienerwerb, der Kapitalertragsteuer oder bei Schenkung und Erbfall der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer. Die Prüfung der eingegangenen Steuerbescheide gehört ebenso zu unserem Leistungsangebot wie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Falls Ihre Ansprüche nicht gewahrt und anerkannt werden, helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Interessen. Dazu kann eine außergerichtliche oder auch gerichtliche Vertretung nötig sein, die wir mit Ihnen zusammen abwägen und durchführen. Auch die Anträge zur Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungen und Aussetzung der Vollziehung gehören für uns zu unserem täglichen Geschäft.
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